Auch in Krefeld können winterliche Minustemperaturen Rohrleitungen zum Problem werden - besonders ungedämmte oder außenliegende Leitungen sowie Gartenabflüsse sind gefährdet. Gefrierendes Wasser dehnt sich aus und kann Rohre zum Platzen bringen, was zu teuren Wasserschäden führt.
Welche Rohre sind besonders gefährdet?
- Außenwasserhähne und Zuleitungen, die durch ungedämmte Außenwände verlaufen
- Rohre in unbeheizten Kellerräumen oder Garagen
- Gartenabflüsse und Regenwasserrohre im Außenbereich
- Leerstehendes Gebäude ohne Heizung im Winter
Schutzmaßnahmen vor dem Winter
- Außenwasserhähne absperren und entwässern - Absperrventil innen schließen, Hahn außen öffnen, damit Restwasser ablaufen kann
- Freiliegende Rohre im Außenbereich mit Rohrschutzwolle oder Isolierschläuchen ummanteln
- Gartenabflüsse mit einem geeigneten Schutzdeckel abdecken oder vollständig entleeren
- Bei Leerstand: Wasserversorgung absperren und alle Leitungen entleeren lassen
- Keller und andere ungeheizte Räume mit Rohrleitungen auf ausreichende Mindesttemperatur prüfen
Was tun bei eingefrorenem Rohr?
Eingefrorene Rohre langsam auftauen - niemals mit offenem Feuer. Geeignet sind ein Heißluftgebläse auf niedriger Stufe oder warme Tücher. Dabei immer auf mögliche Risse achten. Ist ein Rohr bereits geplatzt, sofort die Hauptwasserleitung absperren und einen Notdienst in Krefeld verständigen.
Vorsorge lohnt sich
Die Kosten für Frostschutzmaßnahmen sind überschaubar, während ein geplatztes Rohr schnell zu Wasserschäden im vierstelligen Bereich führen kann. Besonders in Krefelds älteren Stadtteilen mit Bestandsgebäuden lohnt sich eine jährliche Kontrolle vor dem ersten Frost.
Häufige Fragen
Muss ich wirklich alle Außenwasserhähne absperren?
Ja, wenn die Zuleitung durch eine ungedämmte Außenwand oder einen unbeheizten Raum verläuft. Frostsichere Außenwasserhähne (mit automatischer Selbstentleerung) bilden eine Ausnahme - sie sind speziell für den Ganzjahresbetrieb ausgelegt.
Ab welchen Temperaturen sind Rohre gefährdet?
Dauerhafter Frost unter -5 Grad Celsius wird für ungedämmte Außenleitungen kritisch. Kurze Frostnächte übersteht gut gedämmtes Leitungssystem meist ohne Schaden.
Wer haftet bei einem Frostschaden?
Mieter sind in der Regel für das sachgerechte Heizen und Lüften zuständig. Eigentümer tragen die Verantwortung für den baulichen Frostschutz der Leitungsführung. Im Schadensfall klärt die Gebäudeversicherung die Kostenübernahme.