Kurzantwort: Beim Rohrbruch zählt jede Sekunde. Drehen Sie sofort das Wasser am Haupthahn ab, retten Sie, was rettbar ist, und rufen Sie einen Notdienst. Fotografieren Sie den Schaden für die Versicherung, bevor Sie mit der Schadensbeseitigung beginnen.
Schritt 1: Wasser abstellen
Der Hauptwasserhahn - meistens im Keller, im Hausanschlussraum oder unter dem Waschbecken - unterbricht die Wasserversorgung für das gesamte Objekt oder die betroffene Wohnung. Drehen Sie ihn vollständig im Uhrzeigersinn zu. Wenn Sie ihn nicht finden oder nicht bewegen können, rufen Sie sofort die Krefelder SWK (Stadtwerke Krefeld) oder die Hausverwaltung an.
Tipp: Kennen Sie die Position Ihres Haupthahns bereits im Normalzustand. Bei einem echten Notfall ist keine Zeit für Suchen.
Schritt 2: Strom sichern
Wasser und Strom sind eine lebensgefährliche Kombination. Wenn Wasser in den Keller eindringt oder Wände durchnässt:
- Betreten Sie keine überfluteten Räume, solange der Strom nicht abgestellt ist.
- Sicherung für die betroffenen Räume abschalten oder den Hauptschalter im Sicherungskasten betätigen.
- Im Zweifel Fachkraft abwarten.
Schritt 3: Schaden dokumentieren
Bevor Sie aufräumen oder trockenreiben, fotografieren und filmen Sie alles:
- Den Bereich des Rohrbruchs
- Überflutete Böden, nasse Wände und beschädigte Möbel
- Die Position des Schadens (Zimmer, Etage, Wandseite)
Diese Dokumentation ist für die Versicherungsabwicklung unerlässlich. Eine Gebäudeversicherung mit Leitungswasserklausel deckt Rohrbrüche in aller Regel ab - aber nur, wenn die Schäden vor der Beseitigung festgehalten wurden.
Schritt 4: Notdienst rufen
Ein Krefelder Sanitär-Notdienst kann in der Regel innerhalb weniger Stunden anrücken. Seriöse Notdienste nennen Ihnen vorab eine Einschätzung der Kosten. Achten Sie bei der Suche auf:
- Betriebe mit fester Krefelder Adresse
- Transparente Preisangaben (Anfahrt, Stundenlohn, Mindestberechnung)
- Mündliche oder schriftliche Kostenzusage vor Beginn der Arbeiten
Schritt 5: Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Die meisten Versicherungen verlangen eine Meldung innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Schadenseintritt. Zu den typischen Angaben gehören:
- Schadenstag und ungefähre Schadenszeit
- Ursache (soweit bekannt)
- Betroffene Bereiche und erste Schätzung des Ausmaßes
- Fotos als Anlage
Wer zahlt was?
Gebäudeversicherung: Deckt Schäden an der Bausubstanz (Böden, Wände, Decken) durch austretendes Leitungswasser. Zuständig ist der Gebäudeeigentümer.
Hausratversicherung: Deckt Schäden an beweglichen Gegenständen (Möbel, Elektronik, Kleidung) durch Leitungswasser. Zuständig ist der Mieter für seinen eigenen Hausrat.
Haftpflichtversicherung: Greift, wenn der Schaden von der eigenen Wohnung auf Nachbarwohnungen übergeht und Sie als Verursacher gelten.
Trocknung und Folgeschäden
Nach dem Rohrbruch muss das Mauerwerk gründlich getrocknet werden. Schimmelbildung beginnt bei dauerhafter Feuchtigkeit innerhalb weniger Tage. Ein professionelles Trocknungsunternehmen setzt Luftentfeuchter und Wärmepumpen ein. Die Kosten trägt in aller Regel die Gebäudeversicherung, sofern Sie den Schaden korrekt gemeldet haben.